Transparenzgebot
Das Transparenzgebot soll bei Koppelungsangeboten das Irreführungs- und Preisverschleierungspotenzial durch die Transparenz des angebotenen Produkts verhindern (vgl. „Koppelungsangebot“). Dieses Gebot gilt ebenfalls für Gewinnspiele und Preisausschreiben (vgl. „Gewinnspiele“ und „Preisausschreiben“).