Trennungsgebot

Ein Trennungsgebot hat die Sicherstellung der Neutralität zum Ziel. Dieses Gebot gibt es hinsichtlich der Trennung von redaktionellem Inhalt und Werbung, d.h. die Werbung muss also als solche deutlich gekennzeichnet und vom übrigen Programm getrennt sein und darf dieses nicht beeinflussen. Siehe hierzu „Rundfunkrecht“, „Presse“, „Dauerwerbesendung“, „Splitscreen-Werbung“ und „Sublimale Werbung“.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation