Trennungsgebot
Ein Trennungsgebot hat die Sicherstellung der Neutralität zum Ziel. Dieses Gebot gibt es hinsichtlich der Trennung von redaktionellem Inhalt und Werbung, d.h. die Werbung muss also als solche deutlich gekennzeichnet und vom übrigen Programm getrennt sein und darf dieses nicht beeinflussen. Siehe hierzu „Rundfunkrecht“, „Presse“, „Dauerwerbesendung“, „Splitscreen-Werbung“ und „Sublimale Werbung“.