TV-Blocker

TV-Blocker ermöglicht es dem potentiellen Leistungsempfänger sich der Werbung im Fernsehbereich zu entziehen. Durch dieses Produkt kann der angesprochene Werbungsempfänger frei entscheiden, ob er die werbende Maßnahme sehen will oder nicht. Solche Produkte sind zulässig und mithin lauter, wenn sie aus der Entscheidungsfreiheit des Endabnehmers resultieren (andernfalls wenn die Handlung von einem Konkurrenten ausgeht, kann es eine Vertriebsstörung begründen), weil der Werbende keinen Anspruch darauf hat, dass der Verkehr seine Werbemaßnahmen auch wahrnehmen muss. Siehe dazu „Anti-Spam-Software“.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation