Ubiquitätsregel
Wenn sich in einem Sachverhalt Handlungs- und Erfolgsort unterscheiden, wird die Ubiquitätsregel angewandt, d.h. dass für den Geschädigten das günstigere Recht zum Tragen kommt.
Wenn sich in einem Sachverhalt Handlungs- und Erfolgsort unterscheiden, wird die Ubiquitätsregel angewandt, d.h. dass für den Geschädigten das günstigere Recht zum Tragen kommt.