Umgekehrte Versteigerung
Eine Versteigerung die zum Inhalt einen bestimmten Startpreis hat, der im Verlauf schrittweise sinkt und bei dem derjenige den Zuschlag bekommt, der den aktuellen Betrag zuerst akzeptiert, nennt man „umgekehrte Versteigerung“. Siehe hierzu „aleatorische Reize“ und „Wertreklame“.