Umwelt

Werbung mit dem Engagement des Werbungtreibenden für die Umwelt ist dagegen nicht eine Frage der Irreführung, sondern der sogenannten gefühlsbetonten Werbung nach Maßgabe von § 4 Nr. 1 UWG, gleichermaßen eine Werbung, mit der umwelt-bewusstes Verhalten des Verbrauchers belohnt werden soll.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation