Ungekoppelte Zuwendungen

Nach § 4 UWG ist die Fallgruppe der ungekoppelten und fast unentgeltlichen Gewährung von Waren oder Leistungen dadurch gekennzeichnet, dass der Umworbene keinem rechtlichen Kaufzwang unterliegt, d.h. die Vergünstigung unabhängig davon erhält, ob er eine Ware oder Leistung erwirbt oder entgeltlich in Anspruch nimmt.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation