Ungerechtfertigte Bereicherung
Unter der ungerechtfertigten Bereicherung versteht man das Erlangen eines Vermögensvorteils, ohne dass hierfür eine rechtliche Grundlage besteht. § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB regelt die Herausgabepflicht an denjenigen, zu dessen Lasten die Vermögensverschiebung eingetreten ist.