Ungerechtfertigte Bereicherung

Unter der ungerechtfertigten Bereicherung versteht man das Erlangen eines Vermögensvorteils, ohne dass hierfür eine rechtliche Grundlage besteht. § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB regelt die Herausgabepflicht an denjenigen, zu dessen Lasten die Vermögensverschiebung eingetreten ist.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation