Unlauterkeit

Die Unlauterkeit im UWG ist gleichzusetzen mit Wettbewerbswidrigkeit. Mit „Lauterkeit“ wird die komplexe ökonomische Natur der Sache wettbewerblicher Prozesse auf Märkten und die Voraussetzungen ihres effizienten, allokationsoptimierenden Ablaufs in die Begrifflichkeit des Rechts übergeführt. Die Maßstäbe wettbewerblich-unlauteren Verhaltens sind mithin ausschließlich aus den Funktionsvoraussetzungen von Wettbewerb zu entnehmen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation