Unruhestiftung

Unruhestiftung ist die Ausübung psychischen oder öffentlichen Drucks auf ein Unternehmen, seine Mitarbeiter oder aktuelle oder potentielle Geschäftspartner. Dazu gehören die Rufschädigung und die Aufwiegelung von Mitarbeitern. Diese Formen der Einwirkung auf den Betriebsorganismus sind wettbewerbswidrig, sofern nicht das Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit für sie streitet.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation