Unterlassen

In der Rechtswissenschaft ist das Unterlassen eine Handlungsalternative zum positiven Tun. Es bezeichnet das gewollte passive Verhalten in einer Situation, in welcher der Unterlassende selbst aktiv hätte werden können.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation