Unterlassungserklärung
Mit einer Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Erklärende, eine beanstandete Handlung in Zukunft nicht/nicht mehr vorzunehmen.
Mit einer Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Erklärende, eine beanstandete Handlung in Zukunft nicht/nicht mehr vorzunehmen.