Unterlassungsklage
Mit der Unterlassungsklage kann der Kläger durch Antrag eine gerichtliche Entscheidung begehren, damit eine künftige Beeinträchtigung oder drohende Störung rechtlich abgewehrt werden kann. Der Unterlassungsklage geht oftmals eine formale Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen, voraus (Abmahnung). In der Regel muss zur Erhebung einer Unterlassungsklage bereits eine Rechtsverletzung eingetreten sein und eine Wiederholung drohen. Nur unter sehr engen Voraussetzungen kann auch eine so genannte erhoben werden, wenn noch keine Rechtsverletzung eingetreten ist und diese zum ersten Mal droht.