Unternehmensgröße
Irreführende Werbung i.S.d. § 5 UWG bezüglich der Unternehmensgröße kann vorliegen, da aus der Größe die Leistungsfähigkeit und aus ihr der Eindruck eines Vorrangs folgen kann.
Irreführende Werbung i.S.d. § 5 UWG bezüglich der Unternehmensgröße kann vorliegen, da aus der Größe die Leistungsfähigkeit und aus ihr der Eindruck eines Vorrangs folgen kann.