Unternehmensgröße

Irreführende Werbung i.S.d. § 5 UWG bezüglich der Unternehmensgröße kann vorliegen, da aus der Größe die Leistungsfähigkeit und aus ihr der Eindruck eines Vorrangs folgen kann.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation