Unternehmensinhaber
Unternehmensinhaber ist der Besitzer eines Unternehmens. Im Wettbewerbsrecht haftet der Unternehmensinhaber n. § 8 Abs. 2 UWG für das Verhalten seines Mitarbeiters.
Unternehmensinhaber ist der Besitzer eines Unternehmens. Im Wettbewerbsrecht haftet der Unternehmensinhaber n. § 8 Abs. 2 UWG für das Verhalten seines Mitarbeiters.