Unterwerfungserklärung

Durch die Abgabe der Unterwerfungserklärung entfällt in der Regel die Wiederholungsgefahr und damit der gesetzliche Unterlassungsanspruch, der durch einen vertraglichen, vertragsstrafebewehrten Unterlassungsanspruch ersetzt wird.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation