Urlaubsentgelt

Unter einem Urlaubsentgelt versteht man die Bezahlung des Erholungsurlaubes nach § 11 Bundesurlaubsgesetzes. Es bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat. Die zusätzlich vergüteten Überstunden werden dabei nicht berücksichtigt. Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen. Weitere Ansprüche können sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, sowie Arbeitsvertrag ergeben.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation