Urlaubsentgelt
Unter einem Urlaubsentgelt versteht man die Bezahlung des Erholungsurlaubes nach § 11 Bundesurlaubsgesetzes. Es bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat. Die zusätzlich vergüteten Überstunden werden dabei nicht berücksichtigt. Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen. Weitere Ansprüche können sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, sowie Arbeitsvertrag ergeben.