Ursprungsbezeichnung

Handelt es sich bei der geographischen Herkunftsangabe um den Namen einer Gegend, eines Ortes oder in Ausnahmefällen eines Landes und dient dieser zur Bezeichnung bestimmter Lebensmittel oder Agrarerzeugnisse, die aus der Region stammen, dort verarbeitet und hergestellt wurden und ihr seine Güte oder seine Eigenschaften zumindest zum Teil verdanken, spricht man von einer Ursprungsbezeichnung i.S.v. Art. 2 Abs. 1, 2 der Europäischen Verordnung Nr. 2081/92.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation