Ursprungsbezeichnung
Handelt es sich bei der geographischen Herkunftsangabe um den Namen einer Gegend, eines Ortes oder in Ausnahmefällen eines Landes und dient dieser zur Bezeichnung bestimmter Lebensmittel oder Agrarerzeugnisse, die aus der Region stammen, dort verarbeitet und hergestellt wurden und ihr seine Güte oder seine Eigenschaften zumindest zum Teil verdanken, spricht man von einer Ursprungsbezeichnung i.S.v. Art. 2 Abs. 1, 2 der Europäischen Verordnung Nr. 2081/92.