Verbände
Verbände, also der Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen zu einem bestimmten Zweck, können gemäß § 98 MarkenG Inhaber von Kollektivmarkenrechten sein. Der Verband kann gegen die missbräuchliche Benutzung des Zeichens durch seine Mitglieder oder sonstige zur Benutzung befugte Personen vorgehen, es ist dafür jedoch keine bestimmte Struktur, insbesondere keine Leitungsfunktion vonnöten.