Verbände

Verbände, also der Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen zu einem bestimmten Zweck, können gemäß § 98 MarkenG Inhaber von Kollektivmarkenrechten sein. Der Verband kann gegen die missbräuchliche Benutzung des Zeichens durch seine Mitglieder oder sonstige zur Benutzung befugte Personen vorgehen, es ist dafür jedoch keine bestimmte Struktur, insbesondere keine Leitungsfunktion vonnöten.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation