Verbraucherbegriff
§ 2 Abs. 2 UWG verweist bezüglich des Verbraucherbegriffs auf § 13 BGB. Demnach ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.