Verfassungsbeschwerde
Verfassungsbeschwerde i.S.d. § 12 UWG kann gegen Berufungsurteile im einstweiligen Verfügungsverfahren beim Landesverfassungsgericht oder beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden.
Verfassungsbeschwerde i.S.d. § 12 UWG kann gegen Berufungsurteile im einstweiligen Verfügungsverfahren beim Landesverfassungsgericht oder beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden.