Verfassungsrecht
Marken und geschäftliche Bezeichnungen genießen verfassungsrechtlichen Schutz sowohl nach Art. 14 Abs. 1 GG als auch auf Gemeinschaftsebene.
Marken und geschäftliche Bezeichnungen genießen verfassungsrechtlichen Schutz sowohl nach Art. 14 Abs. 1 GG als auch auf Gemeinschaftsebene.