Verfügungsgrund

Um einen Verfügungsanspruch geltend machen zu können, bedarf es zunächst eines Verfügungsgrundes. Der Antragsteller muss hier darlegen, warum eine einstweilige Verfügung erforderlich ist, um den Anspruch aus einer unlauteren Wettbewerbshandlung gem. UWG zu sichern. Dem Gericht muss glaubhaft gemacht werden, dass die Sicherung des Anspruchs so eilig ist, dass ein Warten bis zur Beendigung des Hauptprozesses nicht zugemutet werden kann.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation