Verhütung

Unter der Verhütung von Krankheiten versteht man die Vorbeugung gegen Krankheiten. Dies ist beispielsweise durch die Einnahme von Arzneimitteln möglich oder auch durch die Anwendung von Hautcremes. Wird ein Mittel damit beworben, dass es eine Krankheit verhüten kann, z.B. Creme gegen Wundliegen, dann fällt es unter das Heilmittelwerbegesetz.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation