Verkehrsbezeichnung

Unter Verkehrsbezeichnung versteht man die Bezeichnung des Arzneimittels. Sofern ein Arzneimittel eine Verkehrsbezeichnung, also eine nach allgemeiner Verkehrsauffassung übliche Bezeichnung hat, darf diese, muss aber nicht verwendet werden. Verkehrsbezeichnungen enthält das Deutsche Arzneibuch.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation