Verkehrsbezeichnung
Unter Verkehrsbezeichnung versteht man die Bezeichnung des Arzneimittels. Sofern ein Arzneimittel eine Verkehrsbezeichnung, also eine nach allgemeiner Verkehrsauffassung übliche Bezeichnung hat, darf diese, muss aber nicht verwendet werden. Verkehrsbezeichnungen enthält das Deutsche Arzneibuch.