Vernichtungsanspruch

Ein Vernichtungsanspruch besteht für den Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts für schutzrechtsverletzende Gegenstände oder Handlungen. Gem. § 4 UWG gibt es für die Herstellung unlauter nachgeahmter Erzeugnisse keinen Vernichtungsanspruch.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation