Veröffentlichungsanspruch
Als Anspruchsgrundlage für einen materiellrechtlichen Veröffentlichungsanspruch kommt ein Schadensersatz-, vor allem aber ein Beseitigungsanspruch i.S.v. § 8 Abs. 1 UWG in Betracht. Die Veröffentlichung muss bei Anlegung einiger Kriterien (Interessenabwägung, Erforderlichkeit) zur Kompensierung eines Schadens oder der Beseitigung einer fortdauernden Störung erforderlich sein.