Verpfändung

Gemäß § 29 MarkenG kann eine Marke auch verpfändet werden. Dies ist dann Pfändung eines Rechts und richtet sich nach den §§ 857 Abs. 1, 2, 828 f. ZPO.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation