Versäumnisurteil

Das Versäumnisurteil ist gem. § 331 ZPO eine gerichtliche Entscheidung gegen den Beklagten, der in der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung entweder nicht erschienen ist, oder ungeachtet seines Erscheinens nicht zur Sache verhandelt wird.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation