Versari in re illicita

Versari in re illicita bedeutet, dass sich jemand in unerlaubter Lage aufhält. Nach der kanonischen Lehre besagt dieser Grundsatz, dass man sich rechtswidrig in eine Lage gebracht hat, aus der eine Gewinnsituation hervorgehen kann, die unrechtens ist. Hierbei geht es um die n. § 10 UWG geregelte Gewinnabschöpfung.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation