Versari in re illicita
Versari in re illicita bedeutet, dass sich jemand in unerlaubter Lage aufhält. Nach der kanonischen Lehre besagt dieser Grundsatz, dass man sich rechtswidrig in eine Lage gebracht hat, aus der eine Gewinnsituation hervorgehen kann, die unrechtens ist. Hierbei geht es um die n. § 10 UWG geregelte Gewinnabschöpfung.