Verschleierung

Verschleierung liegt vor, wenn der Werbecharakter von Wettbewerbshandlungen verdeckt wird. Verschleierung gem. § 4 Nr. 3 UWG kann in den Bereichen der Presse, des Rundfunks, des Films, des Wissenschaftsjournalismus, des Internet und der Telekommunikationsdienste und bei Gutachten oder Meinungsumfragen auftreten.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation