Verschulden

Das Verschulden ist ein pflichtwidriges und zurechenbares Tun oder Unterlassen. Verschulden gibt es in Form von Vorsatz und Fahrlässigkeit im Schuldrecht. Auf dem Gebiet des unlauteren Wettbewerbs ist ein Verschulden nicht erforderlich. Es genügt, dass der Verletzer alle Tatumstände kannte, aus denen sich die Wettbewerbswidrigkeit seiner Handlung ergibt.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation