Vertragsbruch

Ein Vertragsbruch ist gegeben, wenn eine Vertragspartei gegen ihre vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten verstößt. Aus den Hauptpflichten ergibt sich die Art des Vertrages. Die Nebenpflichten, wie Schutz- oder Unterlassungspflichten, ergeben sich aus den Hauptpflichten.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation