Vertragsfreiheit
Der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind als Vertragsparteien grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung mit wem (Abschlussfreiheit) und zu welchen Bedingungen (Gestaltungsfreiheit) sie ein Arbeitsverhältnis begründen wollen. Die Grundsätze gelten ebenso für eine Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses (s. weiterführend „Aufhebungsvertrag“).
Die Vertragsfreiheit, im Sinne der Gestaltungsfreiheit unterliegt dabei unterschiedlichen gesetzlichen Einschränkungen beispielsweise aus dem SGB IX, JArbSchG, KSchG, MuSchG, TzBfG.
Die Vertragsfreiheit, im Sinne der Abschlussfreiheit findet in den Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes und mittelbar im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ihre Schranken.