Vertragsfreiheit

Der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind als Vertragsparteien grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung mit wem (Abschlussfreiheit) und zu welchen Bedingungen (Gestaltungsfreiheit) sie ein Arbeitsverhältnis begründen wollen. Die Grundsätze gelten ebenso für eine Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses (s. weiterführend „Aufhebungsvertrag“).

Die Vertragsfreiheit, im Sinne der Gestaltungsfreiheit unterliegt dabei unterschiedlichen gesetzlichen Einschränkungen beispielsweise aus dem SGB IX, JArbSchG, KSchG, MuSchG, TzBfG.

Die Vertragsfreiheit, im Sinne der Abschlussfreiheit findet in den Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes und mittelbar im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ihre Schranken. 

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation