Vertragsstrafenabrede

Eine Vertragsstrafenabrede wird vereinbart, damit eine Zuwiderhandlung seitens des Schuldners nicht begangen wird. Bei Missachtung des Vertrages droht ihm demzufolge eine Vertragsstrafe. Auf Seiten des Gläubigers soll eine solche Abrede als Mindestausgleich seine Nachteile sichern. Die Vertragsstrafe muss angemessen sein, damit die Wiederholungsgefahr ausgeschlossen wird.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation