Vertragsstrafenabrede
Eine Vertragsstrafenabrede wird vereinbart, damit eine Zuwiderhandlung seitens des Schuldners nicht begangen wird. Bei Missachtung des Vertrages droht ihm demzufolge eine Vertragsstrafe. Auf Seiten des Gläubigers soll eine solche Abrede als Mindestausgleich seine Nachteile sichern. Die Vertragsstrafe muss angemessen sein, damit die Wiederholungsgefahr ausgeschlossen wird.