Vertrauensbruch

Vertrauensbruch bezüglich Nachahmungen n. § 4 Nr. 9 UWG ist anzunehmen, wenn Herkunftstäuschung herbeigeführt werden kann, die Wertschätzung unangemessen ist oder die erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen für die Nachahmung unredlich erlangt wurden.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation