Vertrauensmissbrauch

Vertrauensmissbrauch liegt vor, wenn gem. § 4 Nr. 2 UWG die Schutzbedürftigkeit eines anderen ausgenutzt wird, um dadurch einen Gewinn erzielen zu können.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation