Vertretung

Einer Vertretung wird die Befugnis zum Handeln für Dritte durch gesetzliche Vorschrift verliehen. Im unlauteren Wettbewerb können sich die Parteien bei der Geltendmachung von Unterlassungs- bzw. Beseitigungsansprüchen aus § 8 UWG vertreten lassen. Diesbezüglich gelten die allgemeinen Regeln, einschließlich der Grundsätze über die Duldungs- und Anscheinsvollmacht.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation