Verzichtsurteil
Mit Verzichtsurteil wird das abweisende Urteil bezeichnet, das bei wirksamem Verzicht gem. § 306 ZPO gegen den Kläger ergeht.
Mit Verzichtsurteil wird das abweisende Urteil bezeichnet, das bei wirksamem Verzicht gem. § 306 ZPO gegen den Kläger ergeht.