Virusgrippe (Influenza)
Der Begriff „Grippe“ umfasst nach dem allgemeinen Sprachgebrauch zum einen die sog. grippalen Infekte die als fieberhafte Allgemeinerkrankungen auftreten. Zum anderen bezieht sich der Begriff „Grippe“ auch auf die sog. echte Grippe (Virusgrippe, Influenza), die in zeitlichen Abständen auftritt und eine allgemeine Infektion mit besonders häufiger Lokalisation im Respirationstrakt darstellt. Zu diesen beiden Erscheinungsformen sind noch die sporadisch auftretenden größeren oder kleineren Grippeerkrankungen hinzuzurechnen, die der echten Grippe weitgehend ähnlich sind. Influenzaviren zählen zu den meldepflichtigen Krankheitserregern nach § 7 I IfSG. Allerdings ist nur der direkte Nachweis namentlich zu melden.