Voice-Mail-System
Gem. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG handelt es sich bei automatischen Anrufmaschinen um Voice-Mail-Systeme, die den Werbeadressaten in einem automatisierten Verfahren auf seinem Telefon anrufen. Nachdem der Adressat den Hörer abgenommen hat, wird er mit einem aufgezeichneten Werbespot konfrontiert. Diese Voice-Mail-Werbung stößt in Deutschland auf wenig Akzeptanz und wird demzufolge nur selten praktiziert.