Vollmachtsurkunde

Im einstweiligen Rechtsschutz ist dem Abmahner dringend zu empfehlen, der Abmahnung eine Vollmachtsurkunde beizufügen und zwar im Original per Post. Anderenfalls läuft er Gefahr, dass das Gericht im Rahmen des § 93 ZPO annimmt, der Abgemahnte habe mangels wirksamer Abmahnung keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation