Vorname

Der Name einer Person kann als Unternehmenskennzeichen nach § 5 MarkenG geschützt sein. Da in der Regel der Nachname individualisierend wirkt und zunächst der bürgerliche Name, der aus Vor- und Nachname besteht, geschützt ist, ist ein Schutz lediglich für den Vornamen nur gegeben, wenn dieser alleine die Person bereits hinreichend individualisiert.
Geht es um Zeichenähnlichkeit, gilt, dass grundsätzlich Ähnlichkeit allein mit dem Vornamen noch keine Zeichenähnlichkeit besteht, wenn das Zeichen aus Vor und Nachname besteht. Anderes gilt nur, wenn der Vorname selbstständige Bedeutung erlangt hat, zum Beispiel bei Berühmtheiten.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation