Waren oder Dienstleistungen

Marken können für jede wirtschaftliche Tätigkeit angemeldet werden. Durch den Oberbegriff der „Waren und Dienstleistungen“ wird damit jegliche vorstellbare Leistung abgedeckt. Der Warenbegriff ist dabei weit zu fassen und umfasst nicht mehr nur bewegliche körperliche Sachen, wobei bei Immobilien das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis oft auf verwandte Dienstleistungen wie Baugewerbe etc. erweitert wird, um umfassenden Schutz zu gewährleisten. Eine strikte Abgrenzung zwischen Waren und Dienstleistungen ist deshalb nicht unbedingt vonnöten, es kommt vielmehr auf die verschiedenen Arten von Waren und Dienstleistungen an, die im Verzeichnis unterschieden werden können.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation