Warenkodierungen

Warenkodierungen sind ein geeignetes und legitimes Mittel zur Überwachung rechtswirksamer Vertriebsbindungssysteme und deren Schutz gegen Außenseiter und vertragsbrüchiger Händler. Sie können gesetzlich vorgeschrieben sein. Der Vertrieb dekodierter Produkte verletzt in diesen Fällen § 4 Nr. 11 UWG, weil der Händler dekodierter Ware sich durch die Verletzung der gesetzlichen Vorschrift einen unlauteren Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch verschafft.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation