Weltgeltung
Die Behauptung einer Weltstellung, Weltbekanntheit oder einer Weltgeltung setzt das Bestehen einer globalen Wertschätzung und eines entsprechenden geschäftlichen Erfolgs im Sinne einer weltweiten Spitzenstellung voraus. Bekanntheit und guter Ruf in allen Ländern der Erde ist dafür nicht erforderlich. Notwendig ist aber eine die Annahme einer weltweiten Spitzenstellung rechtfertigende Geschäftstätigkeit von längerer Dauer und Stetigkeit in zahlreichen europäischen und außereuropäischen Ländern und auf dem Inlandsmarkt.