Werbeagentur
Werbeagenturen sind Werbungdurchführende denen vom Werbungtreibenden ein Auftrag erteilt wird. Augrund der Durchführung des erhaltenen Werbeauftrags ist die Werbe-agentur selbst zugleich Täter und für wettbewerbsrechtliche Ansprüche passiv legitimiert. Die Haftung als Störer entfällt nicht allein wegen fehlender Wettbewerbsförderungsabsicht.