Werbeschrift, getarnte
Unter einer getarnten Werbeschrift versteht man die Nutzung der Äußerung eines vom Werbenden abhängigen Fachmanns ohne Hinweis auf die Abhängigkeit zum Werbenden. Irreführung ent-steht dadurch, dass der Rechtsverkehr an eine objektiv fach-kundige bzw. wissenschaftliche Empfehlung glaubt obgleich es sich tatsächlich um eine Veröffentlichung zu Werbezwecken handelt.