Werbevortrag

Unter einem „Vortrag“ ist die (meist mündliche) Darstellung einer bestimmten Thematik durch einen oder mehrere Dozenten gegenüber einem aufgrund einer Ankündigung oder persönlichen Einladung zusammengekommenen Zuhörerkreis zu verstehen. Werbevorträge sorgen dafür, dass die Zuhörer die darin enthaltenen Empfehlungen zunächst nicht einer freien, ruhigen und sachlichen Prüfung unterziehen können. Vielmehr sind Werbevorträge dazu geeignet, spontane, eher gefühls- als vernunftmäßige und damit unüberlegte sowie verfehlte Kaufentschlüsse beim Zuhörer auslösen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation